Worauf wir uns gründen Nachdenken über evangelische Identität
Der theologische Begriff der "Rechtfertigung" weist auf Gott als Quelle und Ursprung aller Gerechtigkeit und darauf, dass wir auf göttliches Handeln angewiesen sind. Sich von Gottes Gerechtigkeit beschenken zu lassen, bedeutet, in die biblische Vision einer gerechten Welt für alle hinein genommen zu werden. Die Arbeit der EFiD ist getragen von dieser Vision einer gerechten Gesellschaft, eines gerechten Miteinander der Menschen: Männer und Frauen, Junge und Alte, Menschen mit unterschiedlichen Befähigungen, unterschiedlicher Herkunft und Lebensformen.
Grenzwerte Die Herausforderungen des bio- und gentechnischen Fortschritts in der Humanmedizin annehmen
Die Würde des Menschen ist unantastbar - dieser Grundsatz ist gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wie auch des Grundgesetzes in unserer Gesellschaft eine verlässliche Basis menschlichen Zusammenlebens. Als Christinnen glauben wir daran, dass jeder Mensch Geschöpf und Ebenbild Gottes ist - und das Leben damit unverfügbar. Wir lehnen daher die Zulassung therapeutischen wie reproduktiven Klonens ab.
Von der Würde und der Verantwortung von Frauen Stellungnahme zu Fragen der Gen- und Reproduktionstechnik
Das Recht auf Selbstbestimmung verstehen wir als Abwehrrecht gegen Entscheidungszwänge, denen Frauen beispielsweise in Schwangerschaftskonflikten ausgesetzt sind. Wir verstehen es jedoch nicht als individuelles Anspruchsrecht auf ein eigenes oder auf ein gesundes Kind. Den Einsatz von Präimplantationsdiagnostik und damit die Aufweichung des Embryonenschutzgesetzes halten wir nicht für richtig.
Frauen im Integrationsprozess Potentiale nutzen - Angebote ausbauen - Perspektiven schaffen
Die Rechte von Frauen mit Migrationshintergrund stärken und ihre Lebensbedingungen in Deutschland verbessern - das ist einer unserer Arbeitsschwerpunkte. Im Jahr 2007 hat die Bundesregierung mit dem Nationalen Integrationsplan dem Thema Integration einen größeren politischen und gesellschaftlichen Stellenwert beigemessen und es zu einer politischen Schlüsselaufgabe der nächsten Jahre gemacht. Insbesondere bei der Integration von Frauen sind jedoch weitergehende Verbesserungen der Integrationsmaßnahmen notwendig.
Frauen-Leben Lebensformen von Frauen in Deutschland
Der Blick auf Lebensform aus Frauenperspektive zeigt: Frauen - unabhängig davon, in welcher Lebensform sie leben - haben ähnliche Erfahrungen. Keine Lebensform darf durch Idealisierung oder Ablehnung belastet werden. Es müssen vielmehr die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass in einer menschlichen und lebensfördernden Weise Frauen in ihrem Alltag unterstützt werden. Dies betrifft die Fragen der Bewertung und Entlohnung von Care-Arbeit ebenso wie Fragen der Steuergerechtigkeit, der Rentenberechnung und der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung.
Theologische Aspekte der Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist auch heute noch Realität, die lange tabuisiert wurde. Auch Kirche muss sich heute der Frage stellen, ob sie nicht über Jahrhunderte das Evangelium so gepredigt hat, dass sie zur Gewaltbereitschaft von Männern, zur Ohnmacht von Frauen und Mädchen und zur gesellschaftlichen Duldung von Gewalt in der Familie beigetragen hat. Wie werden biblische Texte von Frauen erfahren und von Gewaltopfern gehört? Welche Rolle spielt die Entstehungs- und Wirkungsgeschichte dieser Texte vor dem Hintergrund patriarchaler Herrschaftsmuster? Wie können wir unsere christliche Tradition für die konkrete Praxis des Widerstandes in Anspruch nehmen?
Frauenhandel bekämpfen - Opfer schützen und unterstützen
Deutschland ist eines der Hauptziel- und Durchgangsländer für den internationalen Handel mit Frauen. Hunderttausende von Mädchen und jungen Frauen werden jährlich unter Ausnutzung ihrer wirtschaftlichen Not zur Prostitution gezwungen und damit körperlich und wirtschaftlich ausgebeutet. Diese Form der Sklaverei muss mit allen Anstrengungen bekämpft werden - und zwar auf allen gesellschaftlichen Ebenen.
§ 218 Argumentations- und Arbeitshilfe zu Fragen des Schwangerschaftsabbruches
Der Schutz ungeborenen Lebens ist keine private Angelegenheit, nur werden schwangere Frauen dabei von Politik und Gesellschaft weitgehend allein gelassen. Das grundgesetzlich garantierte Recht auf Leben kann aber nur umgesetzt werden, wenn die Gesellschaft und ihre Organisationen die notwendigen Bedingungen dafür herstellen. Auf Kosten von Frauen im Schwangerschaftskonflikt, etwa durch eine erneute Verschärfung des § 218 und damit einhergehender Kriminalisierung von Frauen, ist es nicht zu erreichen.
Spätabbrüche
Schwangerschaftsabbrüche jenseits der 22. Woche stellen einen besonderen ethischen Problemfall dar, ab diesem Zeitpunkt ist der Fetus potenziell außerhalb des Mutterleibs lebensfähig. Nach geltender Gesetzeslage stellt aber nicht der die Behinderung bzw. Krankheit des Fetus eine ausreichende Begründung für einen medizinisch induzierten Schwangerschaftsabbruch dar, sondern allein der Gesundheitszustand der Schwangeren. Wir sehen daher keine Notwendigkeit, den Gesetzeswortlaut des §218a Abs. 2StGB zu ändern. Wir befürworten jedoch eine umfassendere ärztliche Aufklärung und das Angebot einer unabhängigen psychosozialen Beratung vor Inanspruchnahme von Pränataldiagnostik. Weiterhin setzen wir uns für eine Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für ein Leben mit behinderten bzw. erkrankten Kindern ein.
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