Gesetzliche Regelung von PatientInnenverfügungenAm 18. Juni 2009 hat der Deutsche Bundestag erneut über die gesetzliche Regelung von PatientInnenverfügungen beraten und den Gesetzesentwurf, der vom SPD-Abgeordneten Joachim Stünker eingebracht wurde, angenommen. Dieser Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Wille der Betroffenen unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung beachtet werden soll. Die EFiD hält eine gesetzliche Regelung von PatientInnenverfügungen zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht, da bisher eine hinreichend breite gesellschaftliche Auseinandersetzung nicht stattgefunden hat.
Die durchaus begründeten Ängste in der Bevölkerung, im Krankheitsfall einer unpersönlichen Apparatemedizin ausgeliefert zu sein, sind durch die einseitig geführte Diskussion um PatientInnenverfügungen weiter verstärkt worden. Die EFiD tritt für eine Begrenzung der Reichweite der PatientInnenverfügung auf unmittelbar zum Tode führende Erkrankungen ein. Aus Sicht der EFiD ist die politische Debatte bislang immer nur sporadisch geführt worden und auch der entsprechende gesellschaftliche Diskurs über diese komplexen Fragen wurde noch keineswegs breit und intensiv genug geführt. Insbesondere zwei Aspekte müssen vor einer gesetzlichen Neuregelung in einen solchen Diskurs einbezogen werden.
Der geschlechtsspezifische Aspekt
Der Aspekt der Menschenwürde
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