Selektiv sterbenFrauen als Zielgruppe für den "selbstbestimmten" Tod durch PatientInnenverfügungenPassive Sterbehilfe ist in Deutschland erlaubt, bedarf aber der Zustimmung der betreffenden Person. Für nicht mehr einwilligungsfähige Menschen greift dann - so denn überhaupt vorhanden - die PatientInnenverfügung. Bislang gibt es kaum geschlechtersensible Diskurse zu dieser Verfügung, die Vermutung jedoch, dass Frauen eine besondere Zielgruppe dieses "selbstbestimmten" Todes sein könnten, liegt nahe. >>> Weiterlesen |